Johannesbad Medizin

Fachklinik Fredeburg

Für Ihren erfolgreichen Aufenthalt

Vor einer stationären Therapie in unserem Hause empfehlen wir den Besuch einer Suchtberatungsstelle, „Ihrer“ betrieblichen Sozialberatung, eines sozialpsychiatrischen Dienstes oder des Sozialdienstes Ihrer Krankenkasse. Hier können Sie sich auf die Behandlung vorbereiten und Fragen zur Therapie stellen. Sollte eine Entgiftung erforderlich sein, helfen Ihnen die Beratungsstellen bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus. Auch Ihr Hausarzt kann Sie dabei unterstützen.

Sehr hilfreich ist der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe wie Anonyme Alkoholiker, Blaues Kreuz, Freundeskreise, Guttempler oder Kreuzbund, möglichst vor Beginn der Therapie. Wir verfügen über bundesweite Kontakte und helfen Ihnen gerne bei der Suche.

Wichtiger noch als alle formalen Voraussetzungen ist jedoch Ihre Bereitschaft, sich mit unserer Hilfe auf eine offene und aktive Auseinandersetzung mit Ihrer Abhängigkeitserkrankung einzulassen.

Was Sie zur Aufnahme benötigen

Für eine stationäre Aufnahme in der Johannesbad Fachklinik Fredeburg benötigen Sie eine aktuell vorliegende Kostenzusage Ihres Leistungsträgers. In der Regel ist dazu Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse zuständig.

Zur Beantragung der Therapie wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe. Auch der Sozialdienst eines Krankenhauses, in dem Sie für eine Akutbehandlung bzw. Entgiftung untergebracht sind, kann Ihnen dabei behilflich sein.

Ihre Fachklinik nach Wahl

Die Suchtberatung reicht einen Sozialbericht und ärztliche Unterlagen mit den Antragsformularen bei Ihrem Leistungsträger ein. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf Ihr sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht hinweisen: Das bedeutet, Sie können bei der Beantragung Ihren Klinikwunsch angeben und geltend machen.

Sobald eine schriftliche Kostenzusage vorliegt, erhalten Sie von uns automatisch einen Aufnahmetermin.

Darüber hinaus können Sie auch als Selbstzahler zu uns kommen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Kostenübernahme

Kostenträger

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Krankenkassen

Beamte

Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes und der Länder.

Selbstzahler

Die Johannesbad Fachklinik Fredeburg nimmt auch selbstzahlende Patienten auf.

Versorgungsvertrag

Wir verfügen über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V, werden von den Krankenkassen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V und von der Deutschen Rentenversicherung gemäß den Bestimmungen des SGB VI belegt.