Wichtige Neuerung! Die ambulante Badekur ist jetzt wieder Pflichtleistung der Krankenkassen

  • Durch die neue gesetzliche Regelung steht Ihnen wieder alle 3 Jahre – bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen – eine Vorsorgeleistung (ambulante Badekur) im anerkannten Kurort zu. 
     
  • Auf unten aufgeführter Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Planung Ihrer ambulanten Badekur in der Johannesbad Therme Bad Füssing bzw. zur Übernachtung im Johannesbad Bad Füssing oder in unseren Johannesbad Hotels in Bad Füssing:

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