Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für Ihren Weg zur Reha/Kur zusammengestellt.
Lassen Sie sich nicht verunsichern: Der Antrag für eine Rehabilitation oder beispielsweise eine ambulante Badekur erscheint vielen Patienten am Anfang durchaus etwas kompliziert. Aber bleiben Sie am Ball, Sie haben bei medizinischer Notwendigkeit ein Recht auf eine Rehabilitation bzw. Kur. Sie verfügen über ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich Ihrer Reha-Einrichtung sowie ein entsprechendes Widerspruchsrecht bei Ablehnung Ihres Antrages.
Gerne beraten wir Sie persönlich bezüglich Ihres Weges zu einer Rehabilitation an unseren Standorten.
In folgender Grafik zeigen wir Ihnen, wie Sie zu welchen Rehabilitations-, Anschlussheilbehandlungen bzw. Kuraufenthalten gelangen (bei der gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung): Schnell-Übersicht "Der Weg zur Reha".
Wenn Sie mehr Details wissen wollen, können Sie folgender Grafik noch weitere Informationen entnehmen: Detail-Übersicht "Der Weg zur Reha".
Die Johannesbad Fachklinik hat mit Kostenträgern einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Wahl (bei entsprechender Eignung) auszusuchen. Üben Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus. Nach sozialmedizinischer Begutachtung und versicherungsrechtlicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers.
Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt – zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl. Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen bestimmt der Kostenträger. Aber Sie haben stets ein Wahlrecht.
Orthopädie: Degenerative Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule und Gelenke
Orthopädie: Zustand nach Hüft- oder Knie-TEP, Bandscheibenerkrankungen oder -Operationen
Psychosomatik: Psychische/psychosomatische Erkrankungen
Urologische Erkrankungen
Je nach Kostenträger bis zu 10,- Euro pro Kalendertag. Bei AHB max. für 28 Tage bei Anrechnung des Krankenhausaufenthaltes
Das Wunsch- und Wahlrecht von Versicherten muss von den Rehabilitationsträgern bei berechtigten Gründen beachtet werden.
Medizinische Gründe
Das medizinische Konzept einer Klinik ist geeignet, um im konkreten Fall einen Behandlungserfolg zu erzielen
Spezifische Therapie, die in der Klinik angeboten wird
Die subjektive Akzeptanz (psychische Aspekte) der Heilbehandlung durch den Patienten (hilfreich: eine begleitende Stellungnahme eines Neurologen/Psychiaters)
Erfolg und Wirtschaftlichkeit des medizinischen Gesamtkonzepts (vorbereitende und vorgesehene nachbereitende ambulante Heilbehandlung, z.B. bereits begonnene ambulante Behandlung mit besonderen Therapierichtungen (anthroposophische Medizin. Homöopathie, Phytotherapie)
Multimorbidität (Erfordernis der Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen)
Wohnortnähe (z.B. Einbeziehung oder Beteiligung um Rehabilitationserfolg nicht zu gefährden, Besuchsbedürftigkeit, eingeschränkte Transportfähigkeit)
Wohnortferne Unterbringung (Abstand von Angehörigen, Klima)
Freiheit von besonderen Barrieren
Besondere Struktur- oder Prozessqualität, die im Einzelfall erforderlich ist, um den Rehabilitationserfolg zu gewährleisten
Persönliche Beweggründe
Persönliche Lebenssituation (Alter, Geschlecht, Familie, religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse, besondere Bedürfnisse behinderter Mütter und Väter sowie behinderter Kinder
Muttersprachliche Therapieangebote
Örtliche Verhältnisse (z.B. Wohnortnähe zur Einbeziehung oder Beteiligung um Rehabilitationserfolg nicht zu gefährden, wohnortferne Unterbringung um Abstand von Angehörigen zu gewährleisten)
Bisherige Erfahrungen des Patienten mit der Wunschklinik
Die Begründung kann in das Verordnungsformular eingetragen werden. Es gibt außerdem die Möglichkeit, der “Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ eine ausführlichere Begründung als Anlage hinzuzufügen.
Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts
Zusatzantrag
Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht für die Johannesbad Fachklinik Bad Füssing!
Dafür stellen wir Ihnen HIER den Zusatz zu IhremAntrag auf Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung zurVerfügung..