Die offene Badekur (Vorsorgekur) ist ein Kururlaub mit orthopädischen Therapien zur Gesunderhaltung, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird.
Durch die neue gesetzliche Regelung steht Ihnen wieder alle 3 Jahre – bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen – eine Vorsorgeleistung im anerkannten Kurort Orscholz zu.
Leider können wir die offene Badekur im Herbst und Winter 2024 nicht anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dazu reichen Sie mindestens zwei Monate vor Kurbeginn bei Ihrer Krankenkasse mit Hilfe Ihres Arztes den Antrag auf eine „Vorsorgeleistung im anerkannten Kurort“ nach § 23,2 SGB V ein.
Sie benötigen:
- Termin beim Arzt
- Formular der Krankenkasse
- Formular vom Arzt ausfüllen und die Notwendigkeit bestätigen lassen
- Formular bei der Krankenkasse einreichen
Die Kosten für die Ärztliche Behandlung trägt Ihrer Krankenkasse vollständig. Für die verordneten Therapien zahlen Sie den gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent sowie die Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bitte vereinbaren Sie für den Anreisetag einen Termin bei dem Badearzt.
Im Anschluss erhalten Sie die Therapien laut Ihren Rezepten in unserer medizinisch/therapeutischen Abteilung.
Ihre Wahl: die Johannesbad Einrichtungen für die ambulante Vorsorgeleistung:
Orscholz - heilklimatischer Luftkurort direkt an der malerischen Saarschleife. Zum entspannen laden wir Sie in unser Cloef-Bad ein, in unsere Bäderlandschaft verteilt auf ca. 1000m² Wasserfläche mit Whirlpools, Außenbecken, Wellenbecken, Bewegungsbecken, Biosauna und finnische Sauna.
Unsere Heilmittel werden im orthopädischen Bereich angeboten. Ideal bei folgenden Beschwerden:
Leistungen
14 Übernachtungen
1200,00 € * pro Person im Doppelzimmer
1424,00 € * pro Person im Einzelzimmer
21 Übernachtungen
1900,00 € * pro Person im Doppelzimmer
2236,00 € * pro Person im Einzelzimmer
* zzgl. Kurtaxe von 2,00 € pro Person/Nacht
Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten gewähren. Eine vorherige Absprache mit der Krankenkasse ist in jedem Fall erforderlich.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
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