Zu unserer intensiven Sozialberatung gehören:
Klärung der wirtschaftlichen Situation
Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit des Klinikaufenthalts
insbesondere Unterstützung bei der Antragstellung für Übergangsgeld, ALG II, Grundsicherung etc.
Hilfestellung bei der Regelung akuter finanzieller Probleme, z. B. Vereinbarung von Ratenzahlungen, Vermittlung an Schuldnerberatung
Rechtliche Fragestellungen
Unterstützung bei anstehenden Gerichtsverfahren, Bewährungsauflagen etc.
Zusammenarbeit mit Bewährungshelfern und Betreuern
Familienrechtliche Beratung
Information zur Schwerbehinderung
Wohnungsfragen
Unterstützung zum Erhalt der Wohnung
Hilfestellung bei Obdachlosigkeit bzw. Wohnungssuche
Berufliche Perspektiven
Klärung der beruflichen Situation
Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber bei stufenweiser Wiedereingliederung, Umsetzung im Betrieb
Beratung über Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung, regelmäßige Reha-Fachberatung durch die Deutsche Rentenversicherung in unserem Hause
Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Nachsorge
Information über Nachsorgeangebote, Beratung und Vermittlung in Einrichtungen
Ambulant: Suchtnachsorge, Selbsthilfegruppen, Ambulanzen des BKH, Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste, Betreutes Einzelwohnen
Teilstationär: Adaption, Therapeutische Wohngemeinschaft, Betreutes Wohnen
Stationär: soziotherapeutische Einrichtungen, Wohnheime
Unterstützung bei Kontaktaufnahme, Bewerbung, Probewohnen
Antragstellung beim zuständigen Kostenträger
Hilfe zur Selbsthilfe
Zu Beginn gilt das Prinzip der möglichen Fremdhilfe: Nur so viel Hilfe geben, wie für die Sichtung und Erledigung aller relevanten sozialen Fragen notwendig ist. Im Behandlungsverlauf verändert sich dies zu Gunsten des Selbsthilfeprinzips und der selbstverantwortlichen Durchführung. Patienten können so sämtliche Behördenkorrespondenzen, finanzielle Belange usw. aus selbständig – ggf. mit Hilfe unserer Mitarbeiter – selbst übernehmen.
Unterstützung für die Zeit nach der Therapie
Unsere Ärzte, Psychotherapeuten und Mitarbeiter sind in die Vermittlung geeigneter Nachsorge für unsere Patienten nach Beendigung der stationären medizinischen Rehabilitation Phase I (Entwöhnungstherapie) eingebunden. Besteht die Indikation zu einer Vermittlung in eine Adaptionsbehandlung oder Betreutes Wohnen, beraten sie unsere Patienten über geeignete Einrichtungen, wirken an der Antragstellung mit, vermitteln Vorstellungsgespräche und begleiten unsere Patienten, falls notwendig.