Klaus Störtebeker Ostseestrand Kinder- & Jugend-Reha

Die Begleitung Ihres Kindes während der stationären Rehabilitation

Die medizinisch begründete und von einem Kostenträger (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse) bewilligte Begleitung eines Kindes während einer stationären Rehabilitation ist eine medizinisch erforderliche Maßnahme. Sie werden als Hauptbehandler Ihres Kindes in die Therapie intensiv mit einbezogen und ausführlich für die Weiterbetreuung zuhause geschult.

Verdienstausfall und Reisekosten

Als Begleitperson befinden Sie sich nicht im Urlaub. Sie erhalten auf Antrag Verdienstausfall und stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Weder die Beantragung von Urlaubstagen, noch Einkommenseinbußen oder Kürzungen von Sozialleistungen sind gerechtfertigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: "Reisekosten und Verdienstausfall"

Bezieher von ALG I und II

Eine Ortsabwesenheit für Bezieher von ALG I (Arbeitslosengeld) und ALG II (Hartz IV) für eine medizinische begründete Maßnahme wie eine Rehabilitation (egal ob Patient oder Begleitperson) ist anzeigepflichtig, kann aber nicht abgelehnt werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Berater.

Kontaktieren Sie uns gerne für Rückfragen.