Rehakliniken Johannesbad Gruppe

Wunsch- und Wahlrecht

Rehaklinik selbst aussuchen
Das ist Wunsch- & Wahlrecht!

Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht?

Gemäß §8 SGB IX haben Patienten das Recht, Reha- oder Vorsorgeeinrichtungen frei zu wählen, ohne an Kostenträgerlisten gebunden zu sein. Entscheiden Sie selbst, welche Rehaklinik am besten zu Ihren Bedürfnissen in Bezug auf Therapieangebot, Lage und persönliche Situation passt.

Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Nachfolgenden. Denn wir vom Johannesbad verstehen, dass die Auswahl der richtigen Rehabilitationseinrichtung eine entscheidende Rolle für Ihren Genesungsprozess spielt. Unsere Seite bietet Ihnen nicht nur einen Überblick über die hochqualifizierten Einrichtungen der Johannesbad Gruppe, sondern auch umfassende Serviceleistungen, Hilfestellungen und direkte Downloads von Formularen, um Ihnen den Weg zu Ihrer Wunschklinik so reibungslos und einfach wie möglich zu gestalten. Ihr Wohlbefinden steht bei uns stets im Mittelpunkt.

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Wunsch und Wahlrecht - Johannesbad Rehakliniken

Unser Serviceteam
für Wunsch- & Wahlrecht

Rund um das Thema Wunsch- und Wahlrecht steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach Ihre Fragen oder Nachricht und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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Ihr Recht auf Wahl der Rehaklinik

So geht's! Wir zeigen Ihnen den Weg zur Wunschklinik

Machen Sie Gebrauch von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht und wählen Sie Ihre Rehaklinik selbst aus. Dabei gibt es jedoch einige Anforderungen, die die gewählte Rehaklinik erfüllen muss. Wir erklären Ihnen hier, welche Voraussetzungen das sind und wie Sie Ihren Antrag auf die gewünschte Klinik begründen können.

Folgen Sie diesen Schritten:

  • Wenn Sie noch keinen Antrag auf Rehabilitation bzw. Vorsorge gestellt haben, aber bereits eine Wunschklinik haben, reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht zusammen mit Ihrem Antrag ein.
  • Wenn Sie bereits einen Antrag verschickt haben, aber noch keine Antwort erhalten haben, reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht nachträglich ein und verweisen Sie auf Ihren ursprünglichen Antrag.
  • Sollte Ihre Maßnahme genehmigt worden sein, aber nicht in der von Ihnen gewünschten Klinik, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Heilstättenänderung zu stellen. Es ist wichtig, diesen Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist einzureichen, die in der Regel 4 Wochen beträgt und meist am Ende des Bewilligungsschreibens angegeben ist. Sollte im Brief des Kostenträgers kein Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist enthalten sein, haben Sie sogar ein Jahr Zeit für den Widerspruch.
  • Wenn Ihr Antrag auf Heilstättenänderung ebenfalls abgelehnt wurde, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können. Eine Möglichkeit besteht darin, Klage zu erheben oder in dringenden Fällen eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Hierbei können Ihnen die Experten des Arbeitskreis Gesundheit e.V. zur Seite stehen und Ihnen dabei helfen, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Hier finden Sie Hilfe: Arbeitskreis-Gesundheit.de

Es ist wichtig zu beachten, dass in den meisten Fällen die Androhung zur Klage ausreicht, um den Kostenträger dazu zu bewegen, seine Entscheidung zu überdenken.

Kann ich jede Einrichtung für Rehabilitation bzw. Vorsorge wählen?

Es gibt einige Anforderungen, die Ihre Wunschklinik erfüllen muss. Dazu gehören:

  • Zwischen dem Kostenträger und der Einrichtung muss ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag bestehen, z.B. nach §111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen oder nach §38 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung. Da alle Johannesbad Kliniken über diese Verträge verfügen, können Sie frei aus unseren Einrichtungen auswählen.
  • Die Klinik muss nach geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein, was auf alle Johannesbad Kliniken zutrifft.
  • Die Klinik muss für die behandelte Erkrankung geeignet sein, d.h. die Klinik muss die für Sie passende Indikation anbieten.

Es ist wichtig, sich frühzeitig bei Ihrem niedergelassenen Arzt oder ihrer Ärztin, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Kostenträger oder im Internet über geeignete Einrichtungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, zu informieren.

Was sollte ich beim Ausfüllen des Formulars für das Wunsch- und Wahlrecht beachten?

Stellen Sie klar und präzise Ihre Argumente dar: Der Kostenträger wird ausschließlich anhand Ihres Antrags entscheiden, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Argumentation verständlich und gut begründet ist.

Betonen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik: Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die ausgewählte Klinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist. Obwohl der Kostenträger generell verpflichtet ist, bei der Klinikauswahl das "Wirtschaftlichkeitsgebot" gemäß §12 SGB V zu berücksichtigen, ist die medizinische Eignung der Klinik von entscheidender Bedeutung. Wenn die Wunschklinik medizinisch besser geeignet ist als die vom Kostenträger vorgeschlagene, wird diese auch bei höheren Kosten bewilligt.

Formulare downloaden

Argumentation für Ihre Wunschklinik:

Der wichtigste Grund ist die medizinische Eignung der Rehaklinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung. Zusätzlich kann man folgende Gründe angeben:

Medizinische Gründe:

  • Spezifisches Therapieangebot, das auf mein Krankheitsbild abgestimmt ist.
  • Klima am Ort der Klinik, welches positiv auf meine Erkrankung wirkt.
  • Geringe Wartezeiten, die für den Rehabilitationserfolg von Bedeutung sind.
  • Behandlung von begleitenden Erkrankungen, die ebenfalls behandelt werden sollen.
  • Interdisziplinäres Konzept, das die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen beinhaltet.
  • Barrierefreiheit für bestimmte Bedürfnisse.
  • Nähe zum Wohnort oder die Möglichkeit, Angehörige miteinbeziehen zu können.
  • Psychologische Aspekte, die für den Rehabilitationserfolg wichtig sind.

Persönliche Gründe:

  • Passen des Angebots und der Umgebung zu meiner persönlichen Lebenssituation (Geschlecht, Religion, Alter, Familiensituation, etc.).
  • Möglichkeit, Therapien in meiner Muttersprache zu erhalten.
  • Nähe/Entfernung zum Wohnort.
  • Gute Erfahrungen aus vorheriger Behandlung.
  • Möglichkeit einer Begleitperson.
  • Nähe zum Akutkrankenhaus für einen reibungslosen Ablauf.

Sie haben Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Rehabilitationsaufenthalts. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Wunsch- & Wahlrecht.

Standorte der Johannesbad Rehakliniken

Die Johannesbad Gruppe bietet an zehn Standorten in Deutschland hochspezialisierte Fach- und Rehabilitationskliniken sowie ambulante Therapie- und Gesundheitsdienstleistungen an. Durch die Vielfalt der Einrichtungen können Patienten ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen, um den für sie passenden Standort und die entsprechende Leistung auszuwählen. Von orthopädischer Rehabilitation bis hin zu psychosomatischer Behandlung bietet die Gruppe qualitativ hochwertige Versorgung und Rehabilitation auf höchstem Niveau. Für weitere Informationen klicken Sie bitte einfach auf den jeweiligen Standort.

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Häufig gestellte Fragen - FAQ zu Wunsch- & Wahlrecht

Was sollte ich beim Ausfüllen des Formulars für das Wunsch- und Wahlrecht beachten?

Stellen Sie klar und präzise Ihre Argumente dar: Der Kostenträger wird ausschließlich anhand Ihres Antrags entscheiden, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Argumentation verständlich und gut begründet ist.

Betonen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik: Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die ausgewählte Klinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist. Obwohl der Kostenträger generell verpflichtet ist, bei der Klinikauswahl das "Wirtschaftlichkeitsgebot" gemäß §12 SGB V zu berücksichtigen, ist die medizinische Eignung der Klinik von entscheidender Bedeutung. Wenn die Wunschklinik medizinisch besser geeignet ist als die vom Kostenträger vorgeschlagene, wird diese auch bei höheren Kosten bewilligt.

Wo finde ich Musterformulare und Anschreiben für die Beantragung einer Reha?

Wunsch und Wahlrecht spielen eine entscheidende Rolle bei der Beantragung einer Reha, insbesondere bei den Johannesbad Kliniken. Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht es Patienten, ihre individuellen Präferenzen bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik zu berücksichtigen. Um eine Reha zu beantragen und dieses Recht auszuüben, können Sie Musterformulare und Anschreiben im Folgenden unserer Website der Johannesbad Kliniken downloaden. Dort stehen Ihnen spezifische Unterlagen zur Verfügung, die Ihnen helfen, Ihren persönlichen Wunsch in Bezug auf die Klinikwahl zu äußern. Diese Formulare erleichtern den Antragsprozess und tragen dazu bei, dass Ihre Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt werden. Nutzen Sie das Wunsch und Wahlrecht, um Ihre Genesung aktiv mitzugestalten und die passende Reha-Einrichtung für Ihre individuellen Anforderungen zu wählen.

Was tun, wenn meine Wunschklinik abgelehnt wurde?

Wenn Ihre Wunschklinik bei den Johannesbad Kliniken abgelehnt wurde, gibt es dennoch Möglichkeiten, die bestmögliche Rehabilitation zu gewährleisten. Zunächst sollten Sie Kontakt mit dem zuständigen Kostenträger oder Ihrem behandelnden Arzt aufnehmen, um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Es besteht die Chance, dass alternative Optionen in Betracht gezogen werden können. Alternativ können Sie erneut das Wunsch- und Wahlrecht ausüben, indem Sie Ihre Präferenzen klar und detailliert kommunizieren. Die Johannesbad Kliniken bieten oft eine Vielzahl spezialisierter Einrichtungen an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen könnten. Bleiben Sie im Dialog mit den relevanten Stellen, um gemeinsam eine Lösung zu finden und sicherzustellen, dass Ihre Rehabilitation bestmöglich verläuft.

Muss ich eine Zuzahlung leisten, wenn ich selbst eine Reha-Klinik auswähle und der Kostenträger zustimmt?

Nein, wenn Sie selbst eine Reha-Klinik wie die Johannesbad Kliniken auswählen und Ihr Kostenträger dem zustimmt, entfällt in der Regel die Zuzahlung. Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es Ihnen, die für Sie passende Klinik zu wählen, ohne zusätzliche Kosten zu tragen, sofern die Auswahl mit dem Kostenträger abgestimmt ist. Dies ermöglicht eine individuelle und bedarfsgerechte Rehabilitation, ohne finanzielle Belastungen. Es ist jedoch ratsam, sich vorab mit dem Kostenträger abzustimmen und alle Details zu klären, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

Ihre Wunschklinik wurde abgelehnt?
Legen Sie Widerspruch ein!

Ab dem 1. Juli 2023 ist es nicht mehr zulässig, Ihre favorisierte Klinik abzulehnen, sofern sie sämtliche erforderlichen Kriterien erfüllt. Falls es dennoch zu einer Ablehnung kommt, haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen. Im Falle einer solchen Situation stehen Ihnen untenstehende Argumentationshilfen zur Verfügung, um Ihren Widerspruch wirksam zu unterstützen. Ergänzend dazu ist es wichtig, zu betonen, dass die transparente Kommunikation Ihrer Gründe und die Bereitstellung relevanter Unterlagen entscheidend sind, um Ihr Anliegen erfolgreich zu vertreten. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um sicherzustellen, dass Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten und ihre Präferenzen bei der Klinikwahl angemessen berücksichtigt werden.

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Einfach, schnell und unkompliziert:
Formulare zum Wunsch- & Wahlrecht

Als Serviceleistung bieten die Rehakliniken der Johannesbad Gruppe praktische Formulare zum Download an. Wählen Sie einfach die entsprechende Rehaklinik aus, laden Sie das benötigte Formular herunter, füllen Sie es bequem aus und senden Sie es an Ihren Leistungsträger.

 

Downloads

Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen zu Ihrer Wunschklinik.

 

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