Frische Energie tanken, endlich wieder gesund werden oder drohende Krankheiten vermeiden – es gibt viele Gründe für eine Kur. Seit 2021 ist die ambulante Vorsorgeleistung, ehemals Badekur genannt, wieder eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen, die Sie alle 3 Jahre – bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen – in Anspruch nehmen können.
Eine „Badekur“ eignet sich für alle, die gezielt und konzentriert etwas für ihre Gesundheit tun möchten: entweder zur Krankheitsverhütung, bei geschwächter Gesundheit oder damit bereits bestehende, behandlungsbedürftige Krankheiten sich nicht weiter verschlimmern.
Während der Kur können Beschwerden und Erkrankungen gezielt behandelt oder deren Entstehen verhindert werden. Damit Sie sich intensiv auf Ihre Gesundheit konzentrieren können, macht eine neue Umgebung häufig Sinn. Mit medizinischer Hilfe haben Sie die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum von normalerweise zwei bis drei Wochen Ihren Gesundheitszustand zu verbessern.
Bei einer Ambulanten Vorsorgeleistung übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Aufwendungen für ärztliche Behandlungen vollständig sowie 90 Prozent der Kosten für verordnete Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Die Rezeptgebühr von 10 Euro wird normalerweise nur einmal fällig. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt können Versicherte von der Kasse zudem einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag erhalten.