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Die ärztliche Verantwortung obliegt einem Facharzt für Allgemein- & Notfallmedizin.
Im Bereich Allgemeinmedizin nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 20.06.2005 (WBO ÄK MV 2005) haben wir eine Weiterbildungsermächtigung von 6 Monaten.