Grundlage der Zusammenarbeit sind in der Einrichtung verbindliche und standardisiert festgelegte Kommunikationsverpflichtungen. Wechselseitige Besuche und gegenseitige Hospitationen, das Versenden regelmäßiger Informationen über personelle und konzeptionelle Entwicklungen und die Durchführung von gemeinsamen Fachtagungen, Arbeitsgruppen und Fachseminaren für die Kooperationspartner festigen die Zusammenarbeit.
Wie bereits beschrieben, befindet sich unsere Adaption auf dem Gelände des BFW Dortmund in den oberen Stockwerken des sog. Hauses 5, einem Appartementhaus.
Die Johannesbad Adaption Dortmund und das BFW Dortmund haben Vereinbarungen über die Nutzung von Räumlichkeiten, Außenanlagen und Freizeitmöglichkeiten durch die Patienten der medizinischen Rehabilitation getroffen. Alle Rehabilitanden werden ein arbeitsmedizinisches, arbeitspsychologisches und praktisch orientiertes Assessment erhalten. Die Ergebnisse werden schriftlich befundet und mit Ihnen sowie dem Behandlungsteam der Adaptionseinrichtung besprochen. Aufgrund der Ergebnisse kann dann ein Integrationsplan, mit den auf Sie abgestimmten Fördermaßnahmen erarbeitet werden. Dieser soll Ihnen helfen, sich erfolgreich ins Arbeitsleben zu integrieren.
Eine enge Zusammenarbeit wird mit allen zuweisenden Fachkliniken gepflegt. Für erforderliche psychiatrische Kriseninterventionen arbeiten wir mit der LWL-Klinik Aplerbeck und der psychiatrischen Klinik des Knappschaftskrankenhauses in Lütgendortmund zusammen. Wir pflegen enge Kontakte zu ambulanten Suchtberatungs- und –behandlungsstellen sowie zu Einrichtungen des Betreuten Wohnens.
Allen Patienten/innen empfehlen wir, nach Abschluss der Adaptionsbehandlung, den Besuch einer Selbsthilfegruppe. Vertreter der Selbsthilfeorganisationen in Dortmund werden regelmäßig in der Adaptionseinrichtung eine Gruppenstunde abhalten. Während der Rehabilitation sind unsere Rehabilitanden verpflichtet, an diesen teilzunehmen.
Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den für den Rehabilitanden zuständigen Mitarbeitern der Arbeitsverwaltung und der Kundenberatung des Jobcenters. Das Einverständnis des Rehabilitanden vorausgesetzt, werden z. B. die im Jobcenter bereits erfolgten arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Befundungen im Teilhabeplan berücksichtigt. Möglichst bereits während der medizinischen Rehabilitation sollen die weiteren Perspektiven für den Rehabilitanden aufgezeigt werden.
Insbesondere wenn im Anschluss an die medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben erforderlich erscheinen und um mögliche Verzögerungen bei der Antragsstellung oder Inanspruchnahme der geplanten Maßnahmen zu minimieren, wird der Rehabilitationsberater der Rentenversicherung bereits während der Adaption in die weiteren Planungen eingebunden.