Johannesbad Medizin

Tagesklinik Nürnberg

Aufnahme

Wie kann ich mich in die Klinik aufnehmen lassen?

Die Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit der Diagnose "Abhängigkeitserkrankung" erfolgt überwiegend durch

  • ambulante Suchtberatungsstellen

  • Fachambulanzen

  • Gesundheitsämter und Sozialdienste von Kostenträgern sowie

  • Kliniken und Betriebe

Was benötige ich?

Zur Aufnahme benötigen Sie

  • einen aktuellen Arztbericht inkl. einem Medikamentenbericht sowie aktuellen Laborwerten,
  • den Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle (beide werden zur Antragstellung an die DRV bzw. die Krankenkasse verschickt) und
  • die Zusage eines Kostenträgers

Liegen diese Unterlagen vor oder werden uns diese vom Kostenträger zugeschickt, können wir Ihnen einen Aufnahmetermin mitteilen.

Wo finde ich Unterstützung und Hilfe?

Machen Sie den ersten Schritt! Holen Sie sich Hilfe und finden Sie einen Begleiter, mit dem Sie offen sprechen können. Wenden Sie sich an eine Suchtberatungsstelle. Mit Unterstützung kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Nähe können Sie für sich das richtige Therapieangebot finden und einleiten.

Die nächstgelegene Suchtberatungsstelle im Großraum Nürnberg finden Sie auf www.bezirk-mittelfranken.de.

Deutschlandweit finden Sie die nächstgelegene Suchtberatungsstelle auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, direkt über Ihr örtliches Gesundheitsamt oder die Träger der Beratungsstellen (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, sonstige freigemeinnützige Träger, Vereine etc.).

Betroffene mit einer psychosomatischen Erkrankung und missbräuchlichen Konsum oder süchtigem Verhalten sollten sich ebenfalls an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Wer übernimmt die Kosten für meine Therapie?

In der Regel übernimmt die Kosten für Ihre Therapie Ihr Rentenversicherungsträger. Die Kostenübernahme und Belegung der Johannesbad Tagesklinik Nürnberg erfolgt durch alle Rentenversicherungsträger nach § 15 SGB VI und durch Krankenkassen nach §§ 40, 111 SGB V. Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes und der Länder. Auch Selbstzahler werden aufgenommen.

Unser federführender Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.

Was spricht gegen eine Aufnahme?

Nicht aufgenommen werden können Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit akuter Psychose, akuter Suizidalität und fehlender Rehabilitationsfähigkeit. Ungeeignet ist unsere Einrichung für Betroffene, die nicht legale Suchtmittel konsumieren. Grundsätzlich nehmen wir nur erwachsene Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auf.

Noch Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen vor Ort beantwortet sie Ihnen gerne.