Als Begleitperson befinden Sie sich nicht im Urlaub. Sie erhalten auf Antrag Verdienstausfall und stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Weder die Beantragung von Urlaubstagen, noch Einkommenseinbußen oder Kürzungen von Sozialleistungen sind gerechtfertigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: "Reisekosten und Verdienstausfall"
Eine Ortsabwesenheit für Bezieher von ALG I (Arbeitslosengeld) und ALG II (Hartz IV) für eine medizinische begründete Maßnahme wie eine Rehabilitation (egal ob Patient oder Begleitperson) ist anzeigepflichtig, kann aber nicht abgelehnt werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Berater.
Kontaktieren Sie uns gerne für Rückfragen.