Johannesbad Medizin

Adaption Dortmund

Wen nehmen wir auf

Erwachsene Frauen und Männer mit substanzbezogenen Störungen nach erfolgreicher Entwöhnungsbehandlung Phase 1 mit weiterhin bestehendem Rehabilitationsbedarf, insbesondere bei der selbstständigen Lebensführung und beruflichen (Re-) Integration.

Folgende Suchtstörungen können behandelt werden:

Indikationen

  • Alkoholabhängigkeit

  • Medikamentenabhängigkeit

  • Drogenabhängigkeit (alle Drogen)

  • Mehrfachabhängigkeit

  • Begleitendes pathologisches Glückspielverhalten

  • Psychische und somatische Komorbidität, die keine stationäre fachspezifische Behandlung erfordert

Aufnahmevoraussetzungen

  • Regulär abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung (Phase 1)

  • Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers

  • Volljährigkeit

  • Freiwilligkeit

  • Rehabilitationsfähigkeit

  • Abstinenzmotivation

  • Behandlungsbereitschaft

Ausschlusskriterien

  • Akut stationär behandlungsbedürftige allgemeinmedizinische, internistische, neurologische oder psychiatrische Erkrankung, insbesondere akute Psychosen mit im Vordergrund stehender produktiver Symptomatik

  • Akute Suizidalität

  • Schwere, die Rehabilitionsfähigkeit erheblich reduzierende hirnorganische Beeinträchtigungen

  • Für eine medizinische Rehabilitation Sucht nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

  • Pflegebedürftigkeit

  • Schwere Mobilitätsstörung (Rollstuhlfahrer)

  • Schwerste Sehstörung

  • Substitutionsbehandlung

Die Dauer der Adaptionsbehandlung richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Kostenträgers und beträgt in der Regel zwischen 12 und 16 Wochen.

Was Sie zur Aufnahme benötigen

Für eine stationäre Aufnahme in der Johannesbad Adaption Dortmund benötigen Sie eine aktuell vorliegende Kostenzusage Ihres Leistungsträgers. In der Regel ist dazu Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse zuständig.

Darüber hinaus können Sie auch als Selbstzahler zu uns kommen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. 

Kostenübernahme

Kostenträger

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Krankenkassen (unter bestimmten Voraussetzungen; ist im Einzelfall zu klären)

Beamte

Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes und der Länder.

Selbstzahler

Die Johannesbad Adaption Dortmund nimmt auch selbstzahlende Patienten auf.