Folgende Suchtstörungen können behandelt werden:
Alkoholabhängigkeit
Medikamentenabhängigkeit
Drogenabhängigkeit (alle Drogen)
Mehrfachabhängigkeit
Begleitendes pathologisches Glückspielverhalten
Psychische und somatische Komorbidität, die keine stationäre fachspezifische Behandlung erfordert
Regulär abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung (Phase 1)
Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers
Volljährigkeit
Freiwilligkeit
Rehabilitationsfähigkeit
Abstinenzmotivation
Behandlungsbereitschaft
Akut stationär behandlungsbedürftige allgemeinmedizinische, internistische, neurologische oder psychiatrische Erkrankung, insbesondere akute Psychosen mit im Vordergrund stehender produktiver Symptomatik
Akute Suizidalität
Schwere, die Rehabilitionsfähigkeit erheblich reduzierende hirnorganische Beeinträchtigungen
Für eine medizinische Rehabilitation Sucht nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Pflegebedürftigkeit
Schwere Mobilitätsstörung (Rollstuhlfahrer)
Schwerste Sehstörung
Substitutionsbehandlung
Die Dauer der Adaptionsbehandlung richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Kostenträgers und beträgt in der Regel zwischen 12 und 16 Wochen.
Für eine stationäre Aufnahme in der Johannesbad Adaption Dortmund benötigen Sie eine aktuell vorliegende Kostenzusage Ihres Leistungsträgers. In der Regel ist dazu Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse zuständig.
Darüber hinaus können Sie auch als Selbstzahler zu uns kommen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Deutsche Rentenversicherung
Krankenkassen (unter bestimmten Voraussetzungen; ist im Einzelfall zu klären)
Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes und der Länder.
Die Johannesbad Adaption Dortmund nimmt auch selbstzahlende Patienten auf.