Johannesbad Medizin

Fachklinik Furth im Wald

Aufnahme

Wer veranlasst meine Aufnahme in eine Rehaklinik?

Die Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit den Diagnosen Abhängigkeitserkrankung und Doppeldiagnose (psychiatrische Erkrankungen mit begleitender Suchterkrankung) erfolgt überwiegend durch

  • ambulante Suchtberatungsstellen,
  • Fachambulanzen,
  • Gesundheitsämter und Sozialdienste von Kostenträgern sowie
  • Kliniken und Betriebe.

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit psychosomatischen Störungen werden in den meisten Fällen vermittelt durch

  • niedergelassene Ärzte,
  • (Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen, Psychiater/Psychotherapeuten)
  • ärztliche Dienste eines Leistungsträgers oder Krankenhauses und durch
  • Fachambulanzen und Beratungsstellen.

Welche Dokumente benötige ich?

  • Einen aktuellen Arztbericht,
  • die Zusage eines Kostenträgers und
  • den Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle (bei der Diagnose Abhängigkeitserkrankung).

Liegen diese Unterlagen vor, können wir Ihnen einen Aufnahmetermin mitteilen.

Wo finde ich Unterstützung und Hilfe?

Wenn Sie an einer Abhängigkeitserkrankung leiden, sollten Sie dringend Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle aufnehmen. Diese finden Sie flächendeckend in allen Städten und Landkreisen. Die Suchtberatungsstellen leiten nicht nur die formalen Schritte ein, die für Ihre Therapie notwendig sind, sondern bereiten Sie auch auf Ihren Aufenthalt bei uns vor.

Betroffene mit einer psychosomatischen Erkrankung und missbräuchlichen Konsum oder süchtigem Verhalten sollten sich ebenfalls an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Ihre nächstgelegene Suchtberatungsstelle finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, direkt über Ihr örtliches Gesundheitsamt oder die Träger der Beratungsstellen (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, sonstige freigemeinnützige Träger, Vereine etc.).

Wer übernimmt die Kosten für meine Therapie?

Die Kostenübernahme und Belegung der Johannesbad Fachklinik Furth im Wald erfolgt durch alle regionalen Rentenversicherungsträger sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 15 SGB VI und durch Krankenkassen nach §§ 40, 111 SGB V.

Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes und der Länder. Auch Selbstzahler werden aufgenommen.

Der federführende Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd.

Was spricht gegen meine Aufnahme in die Johannesbad Fachklinik Furth im Wald?

Nicht aufgenommen werden können Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit akuter Psychose, akuter Suizidalität und fehlender Rehabilitationsfähigkeit. Ungeeignet ist unser Haus für Betroffene aus dem Drogenmilieu. Grundsätzlich nehmen wir nur erwachsene Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auf.

Noch Fragen? Unser Aufnahmesekretariat beantwortet sie Ihnen gerne.

Anneliese Albrecht
Telefon +49 (0) 9973 502-203
Fax +49 (0) 9973 502-302
anneliese.albrecht@johannesbad.com

Angelika Lemberger
Telefon +49 (0) 9973 502-204
Fax +49 (0) 9973 502-302
angelika.lemberger@johannesbad.com