Gemäß §8 SGB IX haben Patienten das Recht, Reha- oder Vorsorgeeinrichtungen frei zu wählen, ohne an Kostenträgerlisten gebunden zu sein. Entscheiden Sie selbst, welche Rehaklinik am besten zu Ihren Bedürfnissen in Bezug auf Therapieangebot, Lage und persönliche Situation passt.
Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Nachfolgenden. Denn wir vom Johannesbad verstehen, dass die Auswahl der richtigen Rehabilitationseinrichtung eine entscheidende Rolle für Ihren Genesungsprozess spielt. Unsere Seite bietet Ihnen nicht nur einen Überblick über die hochqualifizierten Einrichtungen der Johannesbad Gruppe, sondern auch umfassende Serviceleistungen, Hilfestellungen und direkte Downloads von Formularen, um Ihnen den Weg zu Ihrer Wunschklinik so reibungslos und einfach wie möglich zu gestalten. Ihr Wohlbefinden steht bei uns stets im Mittelpunkt.
Rund um das Thema Wunsch- und Wahlrecht steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach Ihre Fragen oder Nachricht und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Kontakt aufnehmenMachen Sie Gebrauch von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht und wählen Sie Ihre Rehaklinik selbst aus. Dabei gibt es jedoch einige Anforderungen, die die gewählte Rehaklinik erfüllen muss. Wir erklären Ihnen hier, welche Voraussetzungen das sind und wie Sie Ihren Antrag auf die gewünschte Klinik begründen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass in den meisten Fällen die Androhung zur Klage ausreicht, um den Kostenträger dazu zu bewegen, seine Entscheidung zu überdenken.
Es gibt einige Anforderungen, die Ihre Wunschklinik erfüllen muss. Dazu gehören:
Es ist wichtig, sich frühzeitig bei Ihrem niedergelassenen Arzt oder ihrer Ärztin, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Kostenträger oder im Internet über geeignete Einrichtungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, zu informieren.
Stellen Sie klar und präzise Ihre Argumente dar: Der Kostenträger wird ausschließlich anhand Ihres Antrags entscheiden, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Argumentation verständlich und gut begründet ist.
Betonen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik: Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die ausgewählte Klinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist. Obwohl der Kostenträger generell verpflichtet ist, bei der Klinikauswahl das "Wirtschaftlichkeitsgebot" gemäß §12 SGB V zu berücksichtigen, ist die medizinische Eignung der Klinik von entscheidender Bedeutung. Wenn die Wunschklinik medizinisch besser geeignet ist als die vom Kostenträger vorgeschlagene, wird diese auch bei höheren Kosten bewilligt.
Formulare downloadenDer wichtigste Grund ist die medizinische Eignung der Rehaklinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung. Zusätzlich kann man folgende Gründe angeben:
Die Johannesbad Gruppe bietet an zehn Standorten in Deutschland hochspezialisierte Fach- und Rehabilitationskliniken sowie ambulante Therapie- und Gesundheitsdienstleistungen an. Durch die Vielfalt der Einrichtungen können Patienten ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen, um den für sie passenden Standort und die entsprechende Leistung auszuwählen. Von orthopädischer Rehabilitation bis hin zu psychosomatischer Behandlung bietet die Gruppe qualitativ hochwertige Versorgung und Rehabilitation auf höchstem Niveau. Für weitere Informationen klicken Sie bitte einfach auf den jeweiligen Standort.
Ja, gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht können Sie die Klinik für Ihre Rehabilitation frei wählen. Die Johannesbad Kliniken bieten eine Vielzahl spezialisierter Einrichtungen an, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Durch die Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts haben Sie die Möglichkeit, die passende Klinik nach Ihren Präferenzen auszuwählen. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen und können Musterformulare für die Beantragung Ihrer Reha nutzen, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Anforderungen bestmöglich berücksichtigt werden.
Stellen Sie klar und präzise Ihre Argumente dar: Der Kostenträger wird ausschließlich anhand Ihres Antrags entscheiden, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Argumentation verständlich und gut begründet ist.
Betonen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik: Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die ausgewählte Klinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist. Obwohl der Kostenträger generell verpflichtet ist, bei der Klinikauswahl das "Wirtschaftlichkeitsgebot" gemäß §12 SGB V zu berücksichtigen, ist die medizinische Eignung der Klinik von entscheidender Bedeutung. Wenn die Wunschklinik medizinisch besser geeignet ist als die vom Kostenträger vorgeschlagene, wird diese auch bei höheren Kosten bewilligt.
Wunsch und Wahlrecht spielen eine entscheidende Rolle bei der Beantragung einer Reha, insbesondere bei den Johannesbad Kliniken. Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht es Patienten, ihre individuellen Präferenzen bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik zu berücksichtigen. Um eine Reha zu beantragen und dieses Recht auszuüben, können Sie Musterformulare und Anschreiben im Folgenden unserer Website der Johannesbad Kliniken downloaden. Dort stehen Ihnen spezifische Unterlagen zur Verfügung, die Ihnen helfen, Ihren persönlichen Wunsch in Bezug auf die Klinikwahl zu äußern. Diese Formulare erleichtern den Antragsprozess und tragen dazu bei, dass Ihre Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt werden. Nutzen Sie das Wunsch und Wahlrecht, um Ihre Genesung aktiv mitzugestalten und die passende Reha-Einrichtung für Ihre individuellen Anforderungen zu wählen.
Wenn Ihre Wunschklinik bei den Johannesbad Kliniken abgelehnt wurde, gibt es dennoch Möglichkeiten, die bestmögliche Rehabilitation zu gewährleisten. Zunächst sollten Sie Kontakt mit dem zuständigen Kostenträger oder Ihrem behandelnden Arzt aufnehmen, um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Es besteht die Chance, dass alternative Optionen in Betracht gezogen werden können. Alternativ können Sie erneut das Wunsch- und Wahlrecht ausüben, indem Sie Ihre Präferenzen klar und detailliert kommunizieren. Die Johannesbad Kliniken bieten oft eine Vielzahl spezialisierter Einrichtungen an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen könnten. Bleiben Sie im Dialog mit den relevanten Stellen, um gemeinsam eine Lösung zu finden und sicherzustellen, dass Ihre Rehabilitation bestmöglich verläuft.
Nein, wenn Sie selbst eine Reha-Klinik wie die Johannesbad Kliniken auswählen und Ihr Kostenträger dem zustimmt, entfällt in der Regel die Zuzahlung. Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es Ihnen, die für Sie passende Klinik zu wählen, ohne zusätzliche Kosten zu tragen, sofern die Auswahl mit dem Kostenträger abgestimmt ist. Dies ermöglicht eine individuelle und bedarfsgerechte Rehabilitation, ohne finanzielle Belastungen. Es ist jedoch ratsam, sich vorab mit dem Kostenträger abzustimmen und alle Details zu klären, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Ab dem 1. Juli 2023 ist es nicht mehr zulässig, Ihre favorisierte Klinik abzulehnen, sofern sie sämtliche erforderlichen Kriterien erfüllt. Falls es dennoch zu einer Ablehnung kommt, haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen. Im Falle einer solchen Situation stehen Ihnen untenstehende Argumentationshilfen zur Verfügung, um Ihren Widerspruch wirksam zu unterstützen. Ergänzend dazu ist es wichtig, zu betonen, dass die transparente Kommunikation Ihrer Gründe und die Bereitstellung relevanter Unterlagen entscheidend sind, um Ihr Anliegen erfolgreich zu vertreten. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um sicherzustellen, dass Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten und ihre Präferenzen bei der Klinikwahl angemessen berücksichtigt werden.
Kontaktieren Sie unsAls Serviceleistung bieten die Rehakliniken der Johannesbad Gruppe praktische Formulare zum Download an. Wählen Sie einfach die entsprechende Rehaklinik aus, laden Sie das benötigte Formular herunter, füllen Sie es bequem aus und senden Sie es an Ihren Leistungsträger.
Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen zu Ihrer Wunschklinik.
Dokumente Altenberg
Dokumente Bad Fredeburg - Fachklinik Fredeburg
Dokumente Bad Füssing
Dokumente Dortmund - Adaption
Dokumente Furth im Wald - Fachklinik
Dokumente Bad Fredeburg - Fachklinik Hochsauerland
Dokumente Bad Fredeburg - Fachklinik Holthauser Mühle
Dokumente Lechbruck am See - Klinik Königshof
Dokumente Nürnberg - Tagesklinik
Dokumente Orscholz - Fachklinik Saarschleife
Dokumente Usedom - Eltern-Kind-Vorsorge