Machen Sie Gebrauch von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht. Laut Sozialgesetzbuch § 8 SGB IX muss der Kostenträger (z.B. Rentenversicherung oder Krankenversicherung) Ihre Wünsche berücksichtigen, sofern diese berechtigt sind. Es gibt jedoch einige Anforderungen, die die gewählte Klinik erfüllen muss. Wir erklären Ihnen hier, welche Voraussetzungen das sind und wie Sie Ihren Antrag auf die gewünschte Klinik begründen können.
Alle Patient:innen haben laut §8 SGB IX das Recht, sich eine Rehabilitations- bzw. Vorsorgeeinrichtung für eine stationäre oder ambulante Behandlung frei auszuwählen. Sie müssen sich nicht an einer von Ihrem Kostenträger vorgegebenen Liste von Kliniken orientieren. Stattdessen suchen Sie sich die Einrichtung aus, die Sie für am besten geeignet halten hinsichtlich dem therapeutischen Angebot, der Lage oder Ihrer persönlichen Situation.
Es ist wichtig zu beachten, dass in den meisten Fällen die Androhung zur Klage ausreicht, um den Kostenträger dazu zu bewegen, seine Entscheidung zu überdenken.
Es gibt einige Anforderungen, die Ihre Wunschklinik erfüllen muss. Dazu gehören:
Es ist wichtig, sich frühzeitig bei Ihrem niedergelassenen Arzt oder ihrer Ärztin, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Kostenträger oder im Internet über geeignete Einrichtungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, zu informieren.
Stellen Sie klar und präzise Ihre Argumente dar: Der Kostenträger wird ausschließlich anhand Ihres Antrags entscheiden, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Argumentation verständlich und gut begründet ist.
Betonen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik: Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die ausgewählte Klinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist. Obwohl der Kostenträger generell verpflichtet ist, bei der Klinikauswahl das "Wirtschaftlichkeitsgebot" gemäß §12 SGB V zu berücksichtigen, ist die medizinische Eignung der Klinik von entscheidender Bedeutung. Wenn die Wunschklinik medizinisch besser geeignet ist als die vom Kostenträger vorgeschlagene, wird diese auch bei höheren Kosten bewilligt.
Der wichtigste Grund ist die medizinische Eignung der Klinik für die Behandlung Ihrer Erkrankung.
Zusätzlich kann man folgende Gründe angeben:
Die Einrichtungen der Johannesbad Gruppe bieten Ihnen als Service maßgeschneiderte Formulare zum Download an. Einfach zutreffende Klinik auswählen, Formular herunterladen, ausfüllen und an den Leistungsträger schicken.
Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen zu Ihrer Wunschklinik.
Dokumente Altenberg
Dokumente Bad Fredeburg - Fachklinik Fredeburg
Dokumente Bad Füssing
Dokumente Dortmund - Adaption
Dokumente Furth im Wald - Fachklinik
Dokumente Bad Fredeburg - Fachklinik Hochsauerland
Dokumente Bad Fredeburg - Fachklinik Holthauser Mühle
Dokumente Lechbruck am See - Klinik Königshof
Dokumente Nürnberg - Tagesklinik
Dokumente Orscholz - Fachklinik Saarschleife
Dokumente Usedom - Eltern-Kind-Vorsorge