Johannesbad Medizin

Fachklinik Furth im Wald

Was Sie vor Antritt Ihrer Therapie wissen sollten

Anreise

Kraftfahrzeuge dürfen während des gesamten Aufenthaltes nicht mitgebracht und nicht selbst gefahren werden. Die Klinik stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet der Chefarzt. Eine Genehmigung ist zwingend vor Anreise einzuholen.

Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild und den Bedürfnissen des Rehabilitand:innen. Somit können Behandlungszeiträume variieren.
Für die Langzeittherapie ist unser Konzept auf eine 15-wöchige Entwöhnung ausgelegt, für die Auffang- und Festigungstherapie auf 8 Wochen. Die Behandlung des Krankheitsbildes Pathologisches Glücksspielverhalten dauert in der Regel 12 Wochen. In Absprache mit einer ambulanten Einrichtung ist eine Kombibehandlung möglich. In diesem Fall ist ein 8-wöchiger stationärer Aufenthalt mit einer anschließenden ambulanten Versorgung vorgesehen.

Medizinische Betreuung

Zuletzt eingenommene Medikamente geben Sie bei Aufnahme auf unserer Station ab. Wir kümmern uns um den weiteren Verlauf einer nötigen Medikation. Wenn Sie an einer Erkrankung leiden, die nicht unter das Fachgebiet Psychiatrie/Abhängigkeitserkrankungen fällt, bringen Sie bitte die dazugehörigen Medikamente in ausreichender Menge mit oder nehmen Sie vor der Aufnahme Kontakt mit unserem Aufnahmesekretariat auf.

Finanzen

Bereits vor Aufnahme können Ihr Anspruch auf Übergangsgeld geklärt und wichtige Schritte zur Antragsstellung eingeleitet werden. Für die erste Zeit bei uns im Haus bitten wir um das Mitbringen eines kleinen Barbetrages. Es besteht die Möglichkeit, via EC-Karte (mit Geheimnummer) Bargeld abzuheben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich Geld auf ein Konto der Klinik überweisen zu lassen.

Gepäck

Neben den benötigten Körperpflegeprodukten empfehlen wir Ihnen folgendes mitzubringen: Normale Straßenbekleidung für den Klinikalltag, Sport- und Badebekleidung, Arbeitskleidung (für Ergo- und Arbeitstherapie), Regenbekleidung, Sportschuhe mit hellen Sohlen, festes Schuhwerk für Spaziergänge und Wanderungen, Hausschuhe, ein Badetuch sowie Kleiderbügel (bei Bedarf).

Bekleidung mit politischen, rassistischen, Suchtmittel oder Gewalt verherrlichenden Motiven sind auf dem gesamten Gelände verboten. Bitte verzichten Sie im Klinikalltag auf Sportbekleidung und Muscle-Shirts sowie aufreizende Bekleidung.

Bettwäsche und normale Handtücher stellt Ihnen die Klinik zur Verfügung. Körperpflegeprodukte, Waschmittel und andere tägliche Gebrauchsmittel finden Sie bei Bedarf in unserem Kiosk.

Das Mitbringen und Benutzen einiger elektrischer Geräte ist möglich. Nicht gestattet sind: Fernseher, Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Kühlschränke, Heizlüfter und feuer­gefährliche Apparate und W-Lan-Router.

Wichtige Therapieregeln unseres Hauses

Ausgang und Besuch

In der Regel ist Ausgang ab der dritten Behandlungswoche in abgestufter Form möglich. Je nach Art und Ausmaß Ihrer Erkrankung erhalten Sie therapeutische Zustimmung. Rehabilitand:innen der Festigungs- und Auffangbehandlung können unter bestimmten Voraussetzungen früher Ausgang erhalten. Ausgangsende ist von So-Do um 22.30 Uhr, an Wochenenden und vor Feiertagen um 23.30 Uhr. In der Regel erhalten Sie mit dem Ausgang auch die Erlaubnis zum Empfang von Besuch an den Wochenenden. Besucher:innen müssen vorab an der Informationsveranstaltung für Besucher teilnehmen.

Besuchszeiten: Freitags zwischen 15.30 Uhr und 22.00 Uhr, samstags, sonntags und feiertags zwischen 8.45 und 22.00 Uhr.

Informationsveranstaltungen für Angehörige:
Jeden Samstag, Sonntag und an Feiertagen um 11.00 Uhr eine 60-minütige Informationsveranstaltung zum Thema Abhängigkeit und Therapie statt. Der Besuch dieser Veranstaltung ist verpflichtend für alle Erstbesucher:innen und Rehabilitand:innen, die zum ersten Mal Besuch empfangen.

Benutzung von elektrischen Geräten, Handys, Laptops und mobilen Endgeräten

Mobiltelefon und Laptop/Tablet dürfen mitgebracht und stundenweise im Sinne beruflicher und wichtiger privater Angelegenheiten sowie zur achtsamen Freizeitgestaltung genutzt werden. Die Nutzung kann aus therapeutischen Gründen einschränkt oder zeitweise untersagt werden.

Rehabilitand:innen mit einer Glücksspieldiagnose oder Internetabhängigkeit verzichten zu Beginn der Therapie und wenn es im weiteren Verlauf notwendig erscheint auf mobile Endgeräte. Gegen Pfand kann ein nicht internetfähiges Handy ausgeliehen werden, das mit eigener SIM-Karte zum Telefonieren verwendet werden kann.

Mitgebracht und fortwährend genutzt werden dürfen Musikabspielgeräte und Geräte des täglichen Gebrauchs wie Haartrockengeräte, elektrische Mundhygienegeräte und Rasierapparate. Nicht mitgebracht werden dürfen Drohnen, Heiz-, Wärme- und Kochgeräte, Netzwerkgeräte sowie Wasserkocher und Kaffeemaschinen.

Rauchen

Rauchen ist an den dafür vorgesehenen Raucherplätzen außerhalb der Gebäude gestattet. Ein Vorrat von einer Stange oder 250 Gramm Tabak darf nicht überschritten werden.

Suchtmittel

Der Konsum, die Aufbewahrung und die Weitergabe von Alkohol, nicht von uns verschriebenen Medikamenten und von Drogen aller Art sind während des gesamten Aufenthalts untersagt. Rauchen (auch E-Zigarette) ist allein auf den dafür vorgesehenen Raucherplätzen außerhalb der Gebäude gestattet. Ein Vorrat von einer Stange, 250 Gramm Tabak oder einer Wochenration Liquids für E-Zigaretten darf nicht überschritten werden. Ebenso untersagt ist der Besitz und Konsum von sogenannten Energy-Drinks.

Tagesablauf und Nachtruhe

Der Tagesablauf wird durch die Wochenpläne vorgegeben. Die absolute Nachtruhe beginnt im Interesse aller eine halbe Stunde nach Ausgangsende. Der Besuch auf fremden Zimmern während der Nachtruhe ist nicht erlaubt.

Vertretung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden

Die Rehabilitand:innen der Johannesbad Fachklinik Furth im Wald haben vielfältige Möglichkeiten, gemeinsame Anliegen zu vertreten, das Zusammenleben untereinander zu regeln und Freizeitaktivitäten zu gestalten. Folgende Strukturen helfen dabei: Gruppensprecher, Rehabilitandensprecher, Rehabilitandenkonferenz.

Datenschutz

Die Klinik ist kein öffentlicher Raum, sondern ein geschützter Ort. Das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen von Personen auf dem gesamten Klinikgelände oder im Zusammenhang mit der Klinik und Ihrer Therapie ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.