Bei Alkoholabhängigkeit empfehlen wir, circa 7−10 Tage vor Aufnahme eine Entzugsbehandlung in einem Krankenhaus oder in geeigneten Fällen auch eine ambulante Entgiftung durchzuführen. Die körperliche Entzugsbehandlung kann vorab auch nahe der Johannesbad Fachklinik Furth im Wald im Krankenhaus Bad Kötzting durchgeführt werden. Um einen möglichst nahtlosen Übergang in die Entwöhnungsbehandlung zu gewährleisten, werden Patienten aus diesem Krankenhaus vom Fahrdienst unserer Klinik nach Abschluss der Entgiftung abgeholt. Bitte stimmen Sie einen Termin mit unserem Aufnahmesekretariat ab.
Kraftfahrzeuge dürfen während des gesamten Aufenthaltes nicht in die Fachklinik mitgebracht und nicht selbst gefahren werden. Die Klinik stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet der Chefarzt. Diese Genehmigung ist vor Anreise einzuholen. In allen Fällen müssen die Autoschlüssel abgegeben werden. Die Klinikmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind berechtigt, den aktuellen Kilometerstand zu notieren sowie das Auto auf unerlaubte Gegenstände zu untersuchen.
Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild und den Bedürfnissen des Rehabilitanden. Somit können Behandlungszeiträume variieren.
Für die Langzeittherapie ist unser Konzept auf eine 15-wöchige Entwöhnung ausgelegt, für die Auffang- und Festigungstherapie auf 8 Wochen. Die Behandlung des Krankheitsbildes Pathologisches Glücksspielverhalten dauert in der Regel 12 Wochen. In Absprache mit einer ambulanten Einrichtung ist eine Kombibehandlung möglich. In diesem Fall ist ein 8-wöchiger stationärer Aufenthalt mit einer anschließenden ambulanten Versorgung vorgesehen.
Zuletzt eingenommene Medikamente werden bei Aufnahme auf unserer Station abgegeben. Wir kümmern uns um den weiteren Verlauf einer nötigen Medikation. Wenn Sie an einer Erkrankung leiden, die nicht unter das Fachgebiet Psychiatrie/Abhängigkeitserkrankungen fällt, bringen Sie bitte die dazugehörigen Medikamente in ausreichender Menge mit oder nehmen Sie vor der Aufnahme Kontakt mit unserem Aufnahmesekretariat auf.
Bereits vor Aufnahme können Ihr Anspruch auf Übergangsgeld geklärt und wichtige Schritte zur Antragsstellung eingeleitet werden. Für die erste Zeit bei uns im Haus bitten wir um das Mitbringen eines kleinen Barbetrages. Es besteht die Möglichkeit, via EC-Karte (mit Geheimnummer) Bargeld abzuheben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich Geld auf ein Konto der Klinik überweisen zu lassen.
Um für unser umfangreiches Therapieangebot gut ausgestattet zu sein, empfehlen wir Ihnen, neben der üblichen Straßenbekleidung und Waschutensilien folgendes mitzubringen: Trainingsanzug, Badebekleidung, Bademantel, Badetuch, Arbeitskleidung (für Ergo- und Arbeitstherapie), Regenbekleidung, Hausschuhe, Sportschuhe mit hellen Sohlen, festes Schuhwerk für Spaziergänge und Wanderungen, bei Bedarf Kleiderbügel.
Das Mitbringen und Benutzen einiger elektrischer Geräte ist möglich. Nicht gestattet sind: Fernseher, Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Kühlschränke, Heizlüfter und feuergefährliche Apparate.
Ausgang
In der Regel ist Ausgang ab der dritten Behandlungswoche in abgestufter Form möglich. Die Rehabilitanden erhalten je nach Art und Ausmaß ihrer Erkrankung die Zustimmung ihres Therapeuten. Rehabilitanden der Festigungs- und Auffangbehandlung können unter bestimmten Voraussetzungen früher Ausgang erhalten.
Ausgangsende ist von Sonntag - Donnerstag um 22.30 Uhr, entsprechend Freitag und Samstag sowie vor Feiertagen um 23.30 Uhr.
In der Regel erfolgt mit dem Ausgang auch die Erlaubnis zum Telefonieren und zum Empfang von Besuch an den Wochenenden.
Unsere Besuchszeiten
Freitag zwischen 15.30 Uhr und 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage zwischen 8.45 Uhr und 22.00 Uhr
Jeden Samstag können Besucher um 11.00 Uhr an einer Informationsveranstaltung zum Thema "Abhängigkeit und Therapie" teilnehmen. Solange der Rehabiltand keinen Einzelausgang hat, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung Voraussetzung für den Besuch.
Mobiltelefon und Laptop/Tablet dürfen mitgebracht, jedoch nach Absprache mit dem Bezugstherapeuten erst nach circa zwei Wochen Klinikaufenthalt genutzt werden (für Rehabilitanden mit den Krankheitsbildern Pathologisches Glücksspielverhalten und Internetabhängigkeit gilt eine gesonderte Regelung). Bei Ankunft der Rehabilitanden werden sämtliche Laptops und mobile Endgeräte in der Verwaltung deponiert. Der Bezugstherapeut kann aus wichtigem Grund vor der dauerhaften Ausgabe eine zeitweise Nutzung zulassen. Nach der dauerhaften Übergabe an den Rehabilitanden dürfen diese Geräte nur stundenweise im Sinne beruflicher und wichtiger privater Angelegenheiten sowie zur achtsamen Freizeitgestaltung genutzt werden. Diese Nutzung darf ausschließlich auf dem eigenen Zimmer oder im Freizeitraum erfolgen. Die Geräte dürfen nicht an andere Rehabilitanden verliehen werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Bezugstherapeut den weiteren Gebrauch einschränken oder auf Zeit ganz untersagen.
Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon oder anderen mobilen Endgeräten ist ausschließlich auf den Zimmern und im Freien erlaubt. Während der Therapieangebote müssen alle mobilen Geräte ausgeschaltet sein.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit pathologischem Glücksspiel oder Internetabhängigkeit verzichten zu Beginn der Therapie und wenn es im weiteren Verlauf für Teile oder die gesamte Behandlungszeit notwendig erscheint, auf Geräte wie Handys, Tablets oder Laptops und/oder treffen eine individuelle Vereinbarung. Darüber entscheidet die Bezugstherapie. Nach 14 Tagen besteht die Möglichkeit, sich gegen Pfand ein nicht internetfähiges Handy auszuleihen, mit dem man mit eigener Simkarte telefonieren kann. Es dürfen auch keine Laptops, Tablets, Spielkonsolen, Beamer etc. in der Klinik benutzt werden.
Mitgebracht und fortwährend genutzt werden dürfen Musikabspielgeräte und nichtmediale Geräte des täglichen Gebrauchs wie Haartrockengeräte, elektrische Mundhygienegeräte und Rasierapparate. Nicht gestattet sind: Fernseher, Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Kühlschränke, Heizlüfter und feuergefährliche Apparate.
Rauchen ist an den dafür vorgesehenen Raucherplätzen außerhalb der Gebäude gestattet. Ein Vorrat von einer Stange oder 250 Gramm Tabak darf nicht überschritten werden.
Der Besitz und der Konsum von Alkohol, einschließlich alkoholhaltiger (chemische genaue Bezeichnung: Ethanol) Verbrauchsmittel, Medikamenten mit Suchtpotential und anderen suchterzeugenden Substanzen wie Drogen, sowie von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln, die auf der Verpackung mit Suchtmittelbezug werben oder von „Energiedrinks“, die den Warnhinweis „Erhöhter Koffeingehalt“ tragen, sind in der Fachklinik nicht gestattet.
Der Tagesablauf wird durch wechselnde Wochenpläne vorgegeben. Die Rehabilitanden verpflichten sich, alle Therapieeinheiten und Veranstaltungen zu besuchen. Die absolute Nachtruhe beginnt im Interesse aller Patienten eine halbe Stunde nach Ausgangsende. Das Verlassen des Zimmers und der Besuch auf fremden Zimmern während der Nachtruhe ist nicht erlaubt.
Die Rehabilitanden der Johannesbad Fachklinik Furth im Wald haben vielfältige Möglichkeiten, gemeinsame Anliegen zu vertreten, das Zusammenleben untereinander zu regeln und Freizeitaktivitäten zu gestalten. Folgende Strukturen helfen dabei: Gruppensprecher, Rehabilitandensprecher, Rehabilitandenkonferenz.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind Heimfahrten und Besuche derzeit nur eingeschränkt möglich.
Wir bitten um Verständnis.