Johannesbad Medizin

Fachklinik Hochsauerland

Aufnahme in die Johannesbad Fachklinik Hochsauerland

Informationen rund um die Aufnahme in unsere Klinik erhalten Sie auf dieser Seite. Für weitere Informationen nutzen Sie gerne unsere Kontaktangebote unter "Kontakt & Anfahrt".

Bei Ihrer Aufnahme in einer psychosomatischen Klinik wie der Johannesbad Fachklinik Hochsauerland werden Sie viele neue Erfahrungen machen. Wir möchten Ihnen Ihre Eingewöhnung und den Einstieg in die vor Ihnen liegenden Therapien und Ihre Rehabilitation erleichtern.

Dafür haben wir für Sie erste Informationen zusammengestellt, die Ihnen einen Überblick zu den Untersuchungen, der Behandlung und zu Ihrer Ankunft in der Fachklinik Hochsauerland geben.

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen unser Aufnahmesekretariat gerne zur Verfügung.

Kostenübernahme für Ihren stationären Aufenthalt

Unsere Johannesbad Fachklinik Hochsauerland wird belegt von:

  • der Deutschen Rentenversicherung

  • gesetzlichen und privaten Krankenkassen

  • der Beihilfe

  • den gesetzlichen Unfallversicherungen

  • von Selbstzahlern

Stationäre medizinische Rehabilitation

Unsere Fachklinik führt stationäre medizinische Rehabilitationen durch. Sie verfügt über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V. Sie wird von den Krankenkassen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V und von der Deutschen Rentenversicherung gemäß den Bestimmungen des SGB VI belegt.

Beihilfefähig

Die Johannesbad Fachklinik Hochsauerland bietet auch Behandlungen für Privatpatienten an und ist beihilfefähig nach der Verordnung und der Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen.

Wer veranlasst meine Aufnahme in eine Rehaklinik?

Die Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit der Diagnose Glücksspielsucht erfolgt überwiegend durch

  • ambulante Suchtberatungsstellen,
  • Fachambulanzen,
  • Gesundheitsämter und Sozialdienste von Kostenträgern sowie
  • Kliniken und Betriebe.

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit psychosomatischen Störungen werden in den meisten Fällen vermittelt durch

  • niedergelassene Ärzte (Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen, Psychiater/Psychotherapeuten)
  • ärztliche Dienste eines Leistungsträgers oder Krankenhauses und durch
  • Fachambulanzen und Beratungsstellen.

Welche Dokumente benötige ich?

  • Einen aktuellen Arztbericht,
  • die Zusage eines Kostenträgers und
  • den Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle (bei der Diagnose Glücksspielsucht).

Liegen diese Unterlagen vor, können wir Ihnen einen Aufnahmetermin mitteilen.

Umgang mit Cannabis seit dem 1. April 2024

Als Gesundheitsdienstleister haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Gästen, Patient:innen, Schüler:innen und allen, die sich in unseren Einrichtungen aufhalten. Auch wenn der Konsum von Cannabis für Erwachsene seit dem 1. April 2024 mit Einschränkungen legalisiert wurde, so wollen wir aus medizinischer Perspektive, insbesondere unter suchtmedizinischen Aspekten, diese Entscheidung relativieren.

  • Cannabis ist häufig eine Einstiegsdroge, die den Weg zu anderen Rauschmitteln ebnet.
  • Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann der Konsum erhebliche irreversible gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Dies reicht von gravierenden kognitiven und emotionalen Beeinträchtigungen bis hin zur drogeninduzierten Psychose. Die gesellschaftlichen und auch ökonomischen Folgen sind beträchtlich.
  • In unseren Suchteinrichtungen bemühen sich unsere Patient:innen um ein suchtfreies Leben. Die Konfrontation mit Rauschmitteln erschwert den Weg hin zu einer langfristigen Abstinenz. Es ist unsere Aufgabe, diesen Prozess zu begleiten und dafür das bestmögliche Umfeld zu bieten.

Unser Firmen Slogan lautet „Gesundheit ist unser Leben“ – Cannabis-Konsum ist dem unserer Meinung nach nicht zuträglich. Deshalb machen wir gruppenweit von unserem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Konsum von Cannabis auf allen Betriebsgeländen der Johannesbad Gruppe. Bei bestehender medizinischer Indikation muss durch die medizinische Leitung jeweils im Einzelfall entschieden werden, ob eine Aufnahme und Behandlung erfolgen kann.