Bei Ihrer Aufnahme in einer psychosomatischen Klinik wie der Johannesbad Fachklinik Hochsauerland werden Sie viele neue Erfahrungen machen. Wir möchten Ihnen Ihre Eingewöhnung und den Einstieg in die vor Ihnen liegenden Therapien und Ihre Rehabilitation erleichtern.
Dafür haben wir für Sie erste Informationen zusammengestellt, die Ihnen einen Überblick zu den Untersuchungen, der Behandlung und zu Ihrer Ankunft in der Fachklinik Hochsauerland geben.
Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen unser Aufnahmesekretariat gerne zur Verfügung.
Unsere Johannesbad Fachklinik Hochsauerland wird belegt von:
der Deutschen Rentenversicherung
gesetzlichen und privaten Krankenkassen
der Beihilfe
den gesetzlichen Unfallversicherungen
von Selbstzahlern
Unsere Fachklinik führt stationäre medizinische Rehabilitationen durch. Sie verfügt über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V. Sie wird von den Krankenkassen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V und von der Deutschen Rentenversicherung gemäß den Bestimmungen des SGB VI belegt.
Die Johannesbad Fachklinik Hochsauerland bietet auch Behandlungen für Privatpatienten an und ist beihilfefähig nach der Verordnung und der Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen.
Die Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit der Diagnose Glücksspielsucht erfolgt überwiegend durch
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit psychosomatischen Störungen werden in den meisten Fällen vermittelt durch
Liegen diese Unterlagen vor, können wir Ihnen einen Aufnahmetermin mitteilen.
Als Gesundheitsdienstleister haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Gästen, Patient:innen, Schüler:innen und allen, die sich in unseren Einrichtungen aufhalten. Auch wenn der Konsum von Cannabis für Erwachsene seit dem 1. April 2024 mit Einschränkungen legalisiert wurde, so wollen wir aus medizinischer Perspektive, insbesondere unter suchtmedizinischen Aspekten, diese Entscheidung relativieren.
Unser Firmen Slogan lautet „Gesundheit ist unser Leben“ – Cannabis-Konsum ist dem unserer Meinung nach nicht zuträglich. Deshalb machen wir gruppenweit von unserem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Konsum von Cannabis auf allen Betriebsgeländen der Johannesbad Gruppe. Bei bestehender medizinischer Indikation muss durch die medizinische Leitung jeweils im Einzelfall entschieden werden, ob eine Aufnahme und Behandlung erfolgen kann.