Bei Alkoholabhängigkeit empfehlen wir, circa 7 Tage vor Aufnahme eine Entzugsbehandlung in einem Krankenhaus oder in geeigneten Fällen auch eine ambulante Entgiftung durchzuführen. In der Region gibt es auch die sogenannte „qualifizierte Entgiftung“, die länger dauert und noch intensiver auf die Rehabilitation vorbereitet.
Wir behalten uns vor, jederzeit unangekündigt Alkohol- und Drogentests durchzuführen, bei Bedarf auch täglich.
Je nach Indikation sieht unser Behandlungskonzept eine Behandlungsdauer von 12 bis 18 Wochen vor. Je nach Krankheitsfall können Kostenzusagen variieren.
Wir empfehlen aufgrund der angespannten Parkplatzsituation, den Weg zu uns zu Fuß, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Das Fahren mit einem KFZ ist unter der Bedingung der Fahrtauglichkeit erlaubt. Die Leitung der Klinik kann jedoch in Einzelfällen abraten.
Das Führen eines KFZ unter Einfluss von Alkohol oder anderen suchterzeugenden Stoffen führt in jedem Fall zur Beendigung der Therapie.
Folgeschäden, die Sie durch das Führen oder das Mitfahren im KFZ anderer Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erleiden, führen nicht zu Haftpflichtansprüchen gegenüber der ambulanten Suchtreha oder dem Leistungsträger.
Leider ist in unserer Einrichtung die Ausstellung von Rezepten, Verordnungen oder Überweisungen nicht möglich. Wir bitten darum, bei notwendiger Dauermedikation dies mit den entsprechend betreuenden ambulanten Ärzten zu klären bzw. sich die Medikation über diese während der Dauer der ambulanten Rehabilitation weiter verschreiben zu lassen.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne auch im Vorfeld Ihrer Aufnahme zur Verfügung.
Die Teilnahme an allen Therapieveranstaltungen und dem Mittagessen ist Pflicht. Ebenso das pünktliche Erscheinen.
Therapiezeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.00 Uhr
Samstag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Von der ambulanten Suchtreha vereinbarte Termine und Sonderveranstaltungen sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Das Verlassen der ambulanten Suchtreha ist nur zu therapiefreien Zeiten oder beim Besuch von externen Therapieangeboten gestattet und muss dem Personal angezeigt werden. Andere auswärtige Termine bedürfen der Absprache. Besuchszeiten sind nicht vorgesehen. Angehörige können aber zu vereinbarten Gesprächsterminen in die Einrichtung kommen.
Mobiltelefon und Laptop/Tablet dürfen in den therapiefreien Zeiten benutzt werden. Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die unter Pathologischem Glücksspielverhalten oder Internet-Abhängigkeit leiden, gelten ggf. andere Regeln. Während der Therapie müssen alle mobilen Endgeräte ausgeschaltet sein.
Der Konsum, das Mitbringen, Deponieren oder Weitergeben von suchterzeugenden Substanzen aller Art sind untersagt. Das persönliche KFZ und das Schließfach können in die Suchtmittelkontrolle einbezogen werden. Das Spielen um Geld ist verboten. Rauchen ist auf einem ausgewiesenen Raucherplatz im Freien erlaubt. Die mitgebrachte Menge darf ein Päckchen Zigaretten oder Tabak nicht überschreiten.