Die Anmeldung erfolgt aus der Phase 1 der medizinischen Rehabilitation Sucht aus der Entwöhnungsklinik ca. 6 bis 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme. Wichtig ist es, dass Sie uns vorab den ausgefüllten Aufnahmefragebogen zusenden (Link zum Aufnahmefragebogen). Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Sozialdienst und/oder direkt an uns unter 0231/7109 - 5588 oder 0151 6883 5995. Gehen Sie dabei auf Ihre subjektiv von Ihnen empfundenen Stärken und Schwächen bezüglich Berufs- und Erwerbstätigkeit sowie Selbstversorgung (Haushaltsführung, Einkaufen, Essenszubereitung, Wäsche etc.) ein. Weiterhin benötigen wir Ihre subjektiv empfundene Einschätzung zu Ihrer Abstinenzfähigkeit bzw. Rückfallgefährdung. Der Sozialdienst Ihrer Entwöhnungsklinik wird Ihnen bei diesem Vorgang behilflich sein.
Mit jedem zukünftigen Bewohner unserer Adaption wird ein Erstgespräch vereinbart, bei dem ein gegenseitiges Kennenlernen stattfinden kann. Hier gibt es den Platz und den Raum, um Ihre wichtigen Begleitthemen zu besprechen. Auf Wunsch kann dieses Erstgespräch im Zuge einer Hausbesichtigung stattfinden. Dies ist aber kein Muss.
Um weitere Fragen oder andere Themen, die im Laufe der Zeit verständlicherweise immer wieder auftauchen werden, bleibt nach Bedarf im Nachgang für jeden das Angebot sich jederzeit zu melden, um dies zu besprechen. Sie werden mit den Räumlichkeiten, dem Behandlungskonzept und der Hausordnung der Einrichtung, den diagnostischen und Trainingsmöglichkeiten im Berufsförderungswerk sowie den externen Praktikumsmöglichkeiten und den Freizeitmöglichkeiten vertraut gemacht. Zugleich werden seitens der Einrichtung Ihre Beweggründe zur Durchführung der Adaption und Ihre persönliche Zielsetzung, Ihr Suchtverständnis und Ihre Abstinenzsicherheit überprüft. Der von Ihnen im Vorfeld übersandte Fragebogen wird besprochen, erste Behandlungsschwerpunkte bezüglich Sucht, weitere Erkrankungen, sozialer Problemlagen, familiärer Situation und beruflicher und sozialer Integration werden diskutiert.
Nach vorliegender Zusage der Kostenübernahme seitens des zuständigen Kostenträgers, kann auf Ihren Wunsch in der letzten Woche der Behandlung in der Suchtfachklinik eine Telefonkonferenz mit dem Bezugstherapeuten und Ihnen vereinbart werden.