Ihre Gesundheit im Fokus

Weg zur Reha

Informationen für Ihren Weg zur Reha

Lassen Sie sich nicht verunsichern: Der Antrag für eine Rehabilitation oder beispielsweise eine ambulante Badekur erscheint vielen Patienten am Anfang durchaus etwas kompliziert. Aber bleiben Sie am Ball, Sie haben bei medizinischer Notwendigkeit ein Recht auf eine Rehabilitation bzw. Kur. Sie verfügen über ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich Ihrer Reha-Einrichtung sowie ein entsprechendes Widerspruchsrecht bei Ablehnung Ihres Antrages. Gerne beraten wir Sie persönlich bezüglich Ihres Weges zu einer Rehabilitation an unseren Standorten.

So einfach geht es:

In folgender Grafik zeigen wir Ihnen, wie Sie zu welchen Rehabilitations-, Anschlussheilbehandlungen bzw. Kuraufenthalten gelangen (bei der gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung): Schnell-Übersicht "Der Weg zur Reha".

Wenn Sie mehr Details wissen wollen, können Sie folgender Grafik noch weitere Informationen entnehmen: Detail-Übersicht "Der Weg zur Reha".

Wunsch- und Wahlrecht

Bei der Wahl Ihrer Rehabilitations-/Vorsorgeeinrichtung entscheiden Sie, welche Klinik Ihren Wünschen und medizinischen sowie privaten Bedürfnissen am besten entspricht. Wir erläutern Ihnen, wie Sie ganz einfach den Weg zu Ihrer Wunscheinrichtung finden. Mit vorgefertigten Formularen erleichtern wir Ihnen die Kommunikation mit Ihrem Kostenträger.

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Ambulante Vorsorgeleistung

Wenn Sie vorbeugend etwas für Ihre Gesundheit tun wollen – sei es, um den Allgemeinzustand zu verbessern oder sogar bestehende Erkrankungen abzumildern – unterstützen wir Sie gerne mit einer Ambulanten Vorsorgeleistung. Die ehemals „Badekur“ genannte Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen maßgeblich gefördert.

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FAQ - Häufige Fragen

Wer bezahlt die Reha (Kostenträger)?

  • Bei allen Berufstätigen der Rentenversicherungsträger (auch Berufsgenossenschaften)
  • Bei anderen (Rentner, Arbeitslose, "Hausfrauen", Studenten) die Krankenkasse

Was muss man selbst zur Reha beitragen?

Je nach Kostenträger bis zu 10,- Euro pro Kalendertag. Bei AHB max. für 28 Tage bei Anrechnung des Krankenhausaufenthaltes

Wie stelle ich einen Antrag?

  • Sie gehen zu Ihrem Hausarzt und bitten um ein Attest für einen Reha-Aufenthalt, am besten bereits dort den Klinikwunsch aufnehmen lassen.
  • Gehen Sie zu Ihrer ortsansässigen Krankenkasse, dort wird Ihnen gesagt, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten bezahlt. Meist erhalten Sie dort auch einen Antrag, wenn die Rentenversicherung bezahlen muss, oder man gibt Ihnen eine entsprechende Adresse mit.
  • Antrag ausfüllen, Klinikwunsch angeben.
  • Antrag an den Kostenträger schicken.
  • Bearbeitung des Antrages durch die Krankenkasse / den Rentenversicherungsträger.
  • Vielleicht müssen Sie dann noch zum Arzt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder zum Vertrauensarzt des Rentenversicherungsträgers.
  • Entscheidung durch Krankenkasse / Rentenversicherungsträger. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn der Antrag genehmigt wurde, aber nicht die von Ihnen gewünschte Klinik, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen.
  • Haben Sie eine "Kostenzusage" für die Klinik Ihrer Wahl, dann werden wir vom Kostenträger benachrichtigt und laden Sie dann zu einem bestimmten Tag zur Rehamaßnahme ein.
  • Bitten Sie ihren Hausarzt, Ihnen wichtige Befunde für die Reha mitzugeben oder uns zu schicken.