Johannesbad Medizin

Fachklinik & Gesundheitszentrum Raupennest

Zulassung / Qualität

Mit den Krankenkassen wurde ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen. Mit den Rentenversicherungsträgern besteht eine Belegungsvereinbarung.

Unsere Behandlungsmaßnahmen

  • stationäre medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen nach § 111 Abs. 2 SGB V, § 40 (2) SGB V und § 15 SGB VI

  • die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt und zur berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung zugelassen

  • ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen

  • Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V

  • ambulante medizinische Vorsorgeleistungen nach §23 SGB V

  • stationäre medizinische Vorsorgeleistungen

  • ambulante physiotherapeutische Leistungen

  • ambulante gerätegestützte Krankengymnastik

  • ambulante ergotherapeutische Leistungen

Qualitätsmanagement

Die Johannesbad Fachklinik & Gesundheitszentrum Raupennest ist nach der DIN EN ISO 9001:2015 und den Anforderungen der DEGEMED zertifiziert. 

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle der Johannesbad Raupennest GmbH & Co. KG folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen

  • Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber

  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in der Johannesbad Raupennest GmbH & Co. KG

 Kontakt: VT_G033_Medizinproduktesicherheit@johannesbad.com

Landesverband Reha Sachsen e. V.

Die Johannesbad Fachklinik & Gesundheitszentrum Raupennest ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Reha Sachsen e. V. - kurz LARS e.V. Das erklärte Ziel des Vereins ist die Weiterentwicklung des Rehabilitationswesens als Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne der Rehabilitanden.