Sehr hilfreich ist der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe wie Anonyme Alkoholiker, Blaues Kreuz, Freundeskreise, Guttempler oder Kreuzbund, möglichst vor Beginn der Therapie. Wir verfügen über bundesweite Kontakte und helfen Ihnen gerne bei der Suche.
Wichtiger noch als alle formalen Voraussetzungen ist jedoch Ihre Bereitschaft, sich mit unserer Hilfe auf eine offene und aktive Auseinandersetzung mit Ihrer Abhängigkeitserkrankung einzulassen.
Für eine stationäre Aufnahme in der Johannesbad Fachklinik Fredeburg benötigen Sie eine aktuell vorliegende Kostenzusage Ihres Leistungsträgers. In der Regel ist dazu Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse zuständig.
Zur Beantragung der Therapie wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe. Auch der Sozialdienst eines Krankenhauses, in dem Sie für eine Akutbehandlung bzw. Entgiftung untergebracht sind, kann Ihnen dabei behilflich sein.
Die Suchtberatung reicht einen Sozialbericht und ärztliche Unterlagen mit den Antragsformularen bei Ihrem Leistungsträger ein. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf Ihr sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht hinweisen: Das bedeutet, Sie können bei der Beantragung Ihren Klinikwunsch angeben und geltend machen.
Sobald eine schriftliche Kostenzusage vorliegt, erhalten Sie von uns automatisch einen Aufnahmetermin.
Darüber hinaus können Sie auch als Selbstzahler zu uns kommen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Deutsche Rentenversicherung
Krankenkassen
Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes und der Länder.
Die Johannesbad Fachklinik Fredeburg nimmt auch selbstzahlende Patienten auf.
Wir verfügen über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V, werden von den Krankenkassen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V und von der Deutschen Rentenversicherung gemäß den Bestimmungen des SGB VI belegt.