Das sogenannte TRIO-Gesetz hat unter anderem zum Ziel, die Transparenz in der Rehabilitation zu steigern und das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten zu stärken. Das bedeutet, dass Versicherte nicht mehr an die Klinikvorschläge der Kostenträger gebunden sind, sondern recht einfach begründeten Widerspruch gegen diese einreichen und sich stattdessen für eine Wunschklinik entscheiden können.
Damit es zukünftig Patient:innen möglichst leicht gemacht wird, ihren Weg zu unseren Einrichtungen zu finden, gibt es auf unserem Medizin-Portal nun eine umfangreiche Informationsseite rund um das Thema Wunsch- & Wahlrecht.
Neben den allgemeingültigen Infotexten bietet die Seite auch ein individualisiertes Angebot pro Johannesbad-Einrichtung. So können Interessierte ganz einfach in einem Dropdow-Menü ihre Wunschklinik aussuchen und erhalten eine Reihe vorausgefüllter Formulare, die die Einreichung eines Widerspruchs beim Kostenträger stark erleichtert.